Ein Serienstraftäter tanzt unserem Land auf der Nase herum: Sage und schreibe vier Staatsanwaltschaften suchen einen 21-jährigen Afghanen aufgrund von fünf strafrechtlichen Vorwürfen. Doch das hielt den Asylbewerber nicht davon ab, sich am Freitag am Hauptbahnhof in Dessau vor zwei 14-jährigen Mädchen zu entblößen. Noch immer ist der Täter auf freiem Fuß, nachdem er wegen seiner exhibitionistischen Handlung lediglich eine Strafanzeige, einen Platzverweis und eine strafrechtliche Belehrung erhielt – obwohl die Polizei wusste, dass er von vier Staatsanwaltschaften gesucht wird.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau sucht den Mann wegen Raubes, die Staatsanwaltschaft Kiel wegen Sachbeschädigung, die Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigestelle Celle wegen Sachbeschädigung und Diebstahls und die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des unerlaubten Aufenthaltes ohne Titel. Es ist unfassbar, dass dieser Mann nicht schon längst abgeschoben wurde. Ebenso unglaublich ist jedoch die Wortwahl der Polizei, die den sexuellen Übergriff vor den Augen von Kindern folgendermaßen verharmlost: „Am Freitag, den 9. August 2024 gegen 18:30 Uhr hielt es ein 21-Jähriger nicht für nötig, seine gute Kinderstube zu wahren.“
Der Vorfall hält uns erneut eindringlich vor Augen, dass Frauen und Mädchen endlich geschützt werden müssen, indem ausländische Straftäter endlich konsequent abgeschoben werden und die Massenmigration gestoppt wird. Die etablierten Parteien verschließen vor Zuständen wie in Dessau die Augen – wir nicht. Mit der AfD wird eine konsequente Rückführungspolitik umgesetzt werden, damit solche Straftaten nicht länger zum traurigen Alltag in unserem Land gehören!
Weitere sogenannte „Einzelfälle“ sind in unserem „Einzelfallticker“ dokumentiert: https://www.afd.de/einzelfallticker/
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Messergewalt wird zum Alltag. Bundesinnenministerin Nancy Faeser will dagegen vorgehen - mit einem Verbot von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern in der Öffentlichkeit. Das ist völlig unsinnig, meint Polizeigewerkschafter Heiko Teggatz. Schon jetzt ist es verboten, lange Messer ohne triftigen Grund in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Das Verbot kann aber nur durchgesetzt werden, wenn die Polizei es auch kontrollieren kann. Das sei aber nicht möglich, so Teggatz, denn die Polizei dürfe oft nicht kontrollieren. Außerdem fehle es vor allem bei der Bundespolizei an Personal, um die Gewalt auf Bahnhöfen und in Zügen einzudämmen. "Es ist zu gefährlich geworden", für Polizisten in einfacher Uniform auf Streife zu gehen, berichtet Teggatz. Immer, immer muss Schutzausrüstung her.