Denn, ist das Fahrzeug schon verkauft, wird die Versicherung dies ausnutzen und Sie beschuldigen das Fahrzeug zu einem niedrigeren Preis veräußert zu haben und behaupten, dass sie vielleicht sogar den doppelten Verkaufspreis erzielen konnten.
Mit einem Gutachten seitens eines zertifizierten Sachverständigen gehen Sie keine Gefahr ein. Als Geschädigter können Sie sich auf das von Ihrem Sachverständigen erstellte Gutachten und das eingeholte Restwertangebot beziehen. Außerdem müssen Sie dabei als Geschädigter keine Abstimmung mit der Versicherung vor dem Verkauf treffen.
Aus dem Gutachten muss ersichtlich sein, dass der Restwert durch drei Restwertangebote des regionalen Marktes festgestellt wurde. Wenn das Unfallfahrzeug zum höchsten Preis der drei Angebote verkauft wurde, haben Sie nichts zu befürchten. Ansonsten könnte die Versicherung, insbesondere bei größeren Schäden, den Restwert viel höher berechnen und Sie kämen um die Differenz zu kurz.
Um zu Ihrem Recht zu kommen, haben Sie als Geschädigter ohne professionelle Hilfe gegen die Versicherer, so gut wie keine Chance. Bei einer höheren Schadenssumme von einigen tausend Euro ist ein Gutachter Ihrer Wahl unerlässlich, denn der Versicherung zu trauen wäre reine Geldverschwendung.
MAS Kfz-Sachverständigenbüro
0800 140 5003
0152 5397 5397 www.1a-gutachter.de #unfallschadenregulierung
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