Für Studenten ist es möglich, die Mietkosten von der Steuer abzusetzen. Das Gleiche gilt für Azubis. Allerdings gibt es einiges zu beachten.
Die Miete für dein WG-Zimmer oder deine Wohnung am Studienort kannst du auf zwei verschiedene Arten in deine Steuererklärung eintragen: Als Sonderausgaben oder als Werbungskosten.
Miete als Sonderausgaben absetzen
Viele Studenten können ihre Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, weil ihr Studium die Erstausbildung ist. Doch auch in diesem Fall erkennt das Finanzamt die Kosten für die „auswärtige Unterbringung“, also das Studentenzimmer, an, wenn du außerhalb deines Studienortes noch ein Zuhause hast, das du regelmäßig besuchst.
Ob dein Studentenzimmer dein anerkannter Zweitwohnsitz ist, ist dabei nicht relevant – das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben von 2010 festgelegt.
Miete als Werbungskosten absetzen
Wenn du als Student oder Azubi deine Miete als Werbungskosten absetzen darfst, kannst du das im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung tun. Allerdings gibt es hier strengere Vorschriften. Das liegt daran, dass Werbungskosten zu einer größeren Steuerersparnis führen können als Sonderausgaben. Die Bedingungen sind:
Du hast eine Zweitwohnung oder ein WG-Zimmer am Studienort, die nicht dein Lebensmittelpunkt sind. Stattdessen musst du während des Studiums einen anderen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, und dort mindestens zehn Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel etc.) bezahlen. Das solltest du per Kontoauszug nachweisen können. So steht es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24. Oktober 2014.
Fazit: Wenn du als Student kostenlos ein Zimmer bei den Eltern hast, kannst du keinen Zweitwohnsitz am Studienort als Werbungskosten absetzen. Das Gleiche gilt auch für Auszubildende und Lehrlinge.
Zudem verlangt das Finanzamt weitere Belege, wie beispielsweise eine Meldebescheinigung des Erstwohnsitzes, Bahntickets bzw. Tankquittungen (als Nachweis für deine regelmäßigen Wochenendbesuche) oder eine Mitgliedschaft in einem Verein – all das kannst du als Nachweis dafür nehmen, dass dein Lebensmittelpunkt nicht dort ist, wo du studierst.
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