Am 31. Januar 2016 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin den Erlass „Über erstrangige Maßnahmen zur Rehabilitation der Russlanddeutschen“, der die früher verankerte Wiederherstellung der russlanddeutschen Staatlichkeit“ (wie im Ukas des Präsidenten Boris Jelzin vom 21.02.1992) nicht mehr enthält. Zwar blieb der Erlass von 1992 de facto auch eine leere Versprechung. Dennoch erschien er den Betroffenen immer noch als gewisse Garantie dafür, dass die russische Führung sich irgendwann doch dazu durchringt, die gesetzwidrig aufgelöste Staatlichkeit der Russlanddeutschen (in welcher Form auch immer, und damit auch die historische Gerechtigkeit) wiederherzustellen und die deutsche Minderheit rechtlich, gesellschaftlich und politisch vollständig zu rehabilitieren, zumal der Erlass von Putin im Jahr 2014 diese Hoffnungen erneut aufflammen ließ... http://lmdr.de/halbherzige-rehabilitierungsversuche-der-russlanddeutschen/
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