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Jeder, der die Staatsgrenze unberechtigt überschreiten will, muss zurückgewiesen werden – selbst dann, wenn er »Asyl« beantragen will.
Wer aus sicheren Drittstaaten einreist oder wer keine Identitätsdokumente vorlegen kann, darf kein Asyl in Deutschland beantragen. Das Asylverfahren darf nicht für unberechtigte, dauerhafte Einwanderung missbraucht werden.
Abgelehnte Asylbewerber und illegale Migranten müssen abgeschoben werden. Eine erfolgreiche Abschiebung kann nur erfolgen, wenn die Grenzen vor wiederholten Einreiseversuchen geschützt werden!
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