„Die AfD ist in Begriff, sich in einigen Bundesländern als stärkste Kraft dauerhaft zu etablieren." Es ist genau dieser eine Satz, der alles, aber auch restlos alles sagt, über die wahren Motive eines demokratieverachtenden „Gruppenantrags“, mit dem um ihre Mandate zitternde Abgeordnete der Kartellparteien SPD, CDU/CSU, „Grüne“ und Linke ein AfD-Verbot erreichen wollen.
Wie die „Welt“ berichtet, wird der Deutsche Bundestag demnächst wohl über einen solchen interfraktionellen Vorstoß aus den Reihen der Altparteien (außer der FDP, bislang) abstimmen müssen. Die Initiatoren fordern darin die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Antrag werde von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, „Grünen“ und Linken unterstützt, heißt es in dem Bericht.
Für einen solchen fraktionsübergreifenden Antrag sind mindestens 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll laut „Welt“ von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden - jeweils mindestens zehn Abgeordnete aus jeder Fraktion. Um den Antrag zu beschließen, würde die eine einfache Mehrheit im Plenum genügen, also mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen.
Der Entwurf trägt den Titel „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland".
Parteivermögen soll eingezogen werden
Darin heißt es, der Deutsche Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraph 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig sei. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde. Auch das Partei-Vermögen solle eingezogen werden.
Krude Begründung
Zur Begründung wird etwa die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten angeführt. Der Antrag wertet außerdem zahlreiche Äußerungen von AfD-Spitzenpolitikern als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.
Die Initiatoren führen dazu aus: „Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung." Die „Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot" würden von der AfD „mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt". Es gäbe „immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen".
Verfassungsschutz soll vorsorglich V-Leute abziehen
Damit ein Verbotsverfahren im Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon mal zum Problem wurde, werden Bundesregierung und Landesregierungen aufgefordert, „durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken". Also mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.
Das große Flattern
Nachdem das letzte NPD-Verbotsverfahren gescheitert war, weil das Verfassungsgericht die Partei als zu unbedeutend eingeschätzt hat, um ihre Ziele erreichen zu können, formulieren die Antragsteller: „Anders als bei der NPD erscheint es nicht völlig aussichtslos, dass die AfD ihre verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erreicht – im Gegenteil!" Dann ein verräterischer Satz, der alles über die wahren Motive der Antragsteller sagt: Die AfD bekomme bei Wahlen viele Stimmen „und ist in Begriff, sich in einigen Bundesländern als stärkste Kraft dauerhaft zu etablieren."
In der Übersetzung und auf gut Deutsch lautet dieser Satz: Uns geht der A…. auf Grundeis!
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Im Thüringer Landtag haben CDU, SPD, Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gemeinsam eine Änderung der Geschäftsordnung durchgeboxt, die klar darauf abzielt, den Wählerwillen zu manipulieren und die AfD zu schwächen. Obwohl die AfD mit 32 von 88 Sitzen die stärkste Fraktion stellt, wird sie durch diesen Manöver in den Ausschüssen massiv benachteiligt. Die Altparteien haben sich zusammengeschlossen, um die Machtverhältnisse in den Ausschüssen zu ihren Gunsten zu verschieben und die Demokratie nach ihrem Gutdünken zu verbiegen.
Durch die Einführung des sogenannten Rangmaßzahlverfahrens, das das bisherige d’Hondtsche Höchstzahlverfahren ersetzt, wurden die Ausschüsse bewusst auf eine Größe von zwölf Mitgliedern reduziert. Dies führt dazu, dass die AfD nur noch vier Vertreter entsenden kann, was nicht ausreicht, um ihre Sperrminorität zu sichern. Diese Sperrminorität ist für die AfD ein wichtiges Mittel, um den Einfluss der etablierten Parteien z...ЕщёBetrug am Wähler: AfD benachteiligt
Im Thüringer Landtag haben CDU, SPD, Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gemeinsam eine Änderung der Geschäftsordnung durchgeboxt, die klar darauf abzielt, den Wählerwillen zu manipulieren und die AfD zu schwächen. Obwohl die AfD mit 32 von 88 Sitzen die stärkste Fraktion stellt, wird sie durch diesen Manöver in den Ausschüssen massiv benachteiligt. Die Altparteien haben sich zusammengeschlossen, um die Machtverhältnisse in den Ausschüssen zu ihren Gunsten zu verschieben und die Demokratie nach ihrem Gutdünken zu verbiegen.
Durch die Einführung des sogenannten Rangmaßzahlverfahrens, das das bisherige d’Hondtsche Höchstzahlverfahren ersetzt, wurden die Ausschüsse bewusst auf eine Größe von zwölf Mitgliedern reduziert. Dies führt dazu, dass die AfD nur noch vier Vertreter entsenden kann, was nicht ausreicht, um ihre Sperrminorität zu sichern. Diese Sperrminorität ist für die AfD ein wichtiges Mittel, um den Einfluss der etablierten Parteien zu begrenzen und gegen deren politische Entscheidungen vorzugehen.
Es ist offensichtlich, dass die Altparteien nicht gewillt sind, sich dem demokratischen Wettbewerb zu stellen. Stattdessen greifen sie zu undemokratischen Mitteln, um die AfD zu marginalisieren. Linda Winzer, die Pressesprecherin der AfD-Fraktion, brachte es auf den Punkt, als sie sagte, dass diese Neuregelung den Wählerwillen verhöhne und klar gegen die Gesetzeslage verstoße. Es ist nichts anderes als ein kalkulierter Versuch, den Einfluss der AfD systematisch zu untergraben und den politischen Willen ihrer Wähler zu ignorieren.
Bisher galt das Prinzip der Spiegelbildlichkeit, wonach die Zusammensetzung der Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegeln sollte. Doch dieses Prinzip wird von CDU, SPD, Linken und BSW nun eiskalt über Bord geworfen. Mit der neuen Verteilung sichern sich diese Parteien in den Ausschüssen eine Zweidrittelmehrheit, die sie im Landtag selbst niemals erreichen würden. Damit untergraben sie nicht nur die politische Fairness, sondern setzen sich auch über den demokratischen Grundgedanken hinweg, indem sie die größte Oppositionspartei bewusst schwächen.
Die AfD erwägt daher völlig zu Recht eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht, um diesen skandalösen Angriff auf die Demokratie juristisch anzufechten. Die Altparteien haben sich wieder einmal als unwillig gezeigt, sich dem Wählerwillen zu stellen, und versuchen stattdessen, ihre Macht durch manipulative Tricks zu erhalten. Dieses Verhalten ist ein Schlag ins Gesicht für alle Bürger, die sich eine faire und ausgewogene politische Vertretung wünschen
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